Mit Wachschutz gegen Verschmutzung, Zerstörung und Lärmbelästigung ?
 
In der MZ vom 30.10.09 war aus dem Artikel "City-Streife soll für Ordnung an Brennpunkten sorgen" VON FRIEDER FAHNERT zu erfahren, dass künftig in Hettstedt ein Wachschutz an Wochenenden im Einsatz sei.
Insbesondere an den Treffpunkten Jugendlicher komme es immer wieder zu Verschmutzungen, Zerstörungen und Lärmbelästigungen. "Und dem wollen wir Einhalt gebieten", sagte Susanne Traubach, die Leiterin des Hettstedter Ordnungsamtes.
Nach dem Artikel wurde es erstaunlich ruhig in der Sache.
 
Zumindest wäre ein Aufschrei der Bürgerschaft mit einer anschließenden lebhaften öffentlichen Diskussion zu erwarten gewesen.
Eine machtvolle Kundgebung gegen das Vorhaben der Stadtverwaltung hätte nicht verwundert.
Die Klage eines Einzelnen, der sich in seinen Grundrechten verletzt fühlt, wäre ein Hoffnungsschimmer gewesen ...
 
Worum geht es hier eigentlich ?
Es geht nicht um eine umfassende Bewertung der Verhältnisse in der Stadt Hettstedt, die in wesentlichen Parametern Durchschnitt des Mansfelder Landes sein dürften.
Es geht nicht um die Bewertung des subjektiven Sicherheitsbedürfnisses der Bürger, welches unstreitig vorhanden ist, jedoch niemals vollständig, im kleinstädtisch-ländlichen Bereich aber üblicherweise befriedigend erfüllt werden könnte (vorausgesetzt – Das Gemeinwesen funktioniert).
Es geht nicht einmal vordergründig um das gern diskutierte komplizierte Verhältnis zwischen Freiheit und Sicherheit ...
 
Es geht ganz einfach und auch allgemein gültig um den Rechtsstaat, der hier von der Stadtverwaltung und ihren Aktivisten(Innen) in erheblichem Maße verletzt werden könnte.
Dies in Zeiten, in denen man als Politiker immer wieder gern das Wort Unrechtsstaat in den Mund nimmt, um sich in seinem Status scheinbar zu bestärken.
 
Ach so, könnte man sagen, mal wieder – der Rechtsstaat - ; ... das kann ich nach dem Wahlkampf nicht mehr hören. Stimmt.
Aber aufgepasst !! Ob die o.g. Wirkung gewollt ist, sei dahingestellt; Der Rechtsstaat ist kein Geschenk – er braucht Pflege.
Sein Verschwinden wird erst bemerkt, wenn es zu spät ist.
 
Für interessierte LeserInnen stehen die gesamten Erfahrungen des 3. Reiches zur Verfügung.
Stichworte wären ggf.: Aussetzung der Grundrechte, Sturmabteilung ...
Als Gegenprobe könnte man suchen: Grundgesetz (GG), Art. 1 bis 20, insbesondere Art. 20 Abs. 3 GG, Art. 33 Abs. 1 u. 4. GG uvm. ...

Hier soll und darf kein Rechtsvortrag stattfinden, aber man muss schon genauer hinschauen.
Dies würde den Rahmen dieses Artikels allerdings sprengen.
Fakt ist, dass bundesweit mittlerweile erheblicher Widerstand gegen den Einsatz der „Schwarzen Sheriffs“ wächst und dies aus gutem Grunde.
 
Aus der Stadtverwaltung wurde zitiert: „ ...und dem wollen wir Einhalt gebieten ...“ – das ist nett, aber nicht ganz richtig.
Konkret hätte die Antwort lauten müssen: „Und dem haben wir Einhalt zu gebieten“.
Im Rahmen eigener Zuständigkeiten, die den Gemeinden extra übertragen wurden, um deren Verwaltungskraft und Bürgernähe zu stärken.
Ein willkommener Nebeneffekt wäre der Verbleib der aus den Verfahren zur Herstellung der Rechtsordnung bzw. möglicher Bußgeldverfahren resultierenden Einnahmen in der Gemeindekasse.
Nichts anderes hat der Innenminister in seinem jüngsten Interview zur Sache geäußert.
Ansonsten galt das Thema wohl schon vor dem 3. Oktober 1990 als ausdiskutiert.
 
Eine kleinen Haken hat die Sache aber doch.
Polizei und Gemeinde haben gemeinsam die Aufgabe der Gefahrenabwehr.
Aufgaben der Kriminalitätsprävention und – verfolgung obliegen überwiegend der Polizei; hierzu gehört auch die Präsenz auf der Straße.
Gefahr ist dabei im Grunde genommen jeder Rechtsverstoß. Dabei spielt im kommunalen Bereich auch die öffentliche Ordnung eine gewisse Rolle, welche übrigens nicht bedeutet, dass es in der Gemeinde schön aufgeräumt ist .
Interessenten(Innen) sei die Lektüre des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt (SOG LSA) zu empfehlen – in anderen Bundesländern „Polizeigesetze“ genannt.
 
Nun haben Reformen in unserem Bundesland dafür gesorgt, dass die Polizei, im Verhältnis zum ehemals gewohnten Zustand, nennen wir es einmal, stark ausgedünnt ist.
Problematisch dabei ist, dass die Polizei in der Eilzuständigkeit immer zuständig ist, auch für Aufgaben der Gemeinde im Zuge der Gefahrenabwehr.
In der Vergangenheit war diese Lage sehr bequem und es hat den Gemeinden genügt, zwischen 08.00 und 15.00 Uhr einige Politessen nach Parksündern Ausschau halten zu lassen.
Dabei hat man verlernt, dass Schmutz, Lärm, der Schutz der eigenen Einrichtungen und Wahrung der Rechtsordnung ureigenste Angelegenheiten sind, die nicht nur der Gemeindeverwaltung, sondern auch dem Bürger obliegen.
Die Gemeinde hat dabei die Erfüllung der ihr übertragenen Aufgaben auch außerhalb der regulären Dienstzeiten abzusichern – mit eigenen Dienstkräften.
Das erfordert einen engen Kontakt zum Bürger und natürlich zur Polizei.
 
Nun soll sich die Polizei, wie bereits vermutet aus Kostengründen, auf ihre Kernaufgaben konzentrieren.
Die Gemeinde wurde daran erinnert, dass sie ihre eigenen Aufgaben doch bitte zunehmend selber erfüllen soll.
Setzte Aktionismus ein ?
Man stellte vermutlich fest, dass man für die schon immer bestehenden Aufgaben, trotz besseren Wissens, kein Personal vorgehalten hat.
Dieses Personal benötigt eine gute Ausbildung und natürlich auch eine gewisse Motivation, dem „bösen“ Bürger entgegen zu treten, um dem Gesetz Geltung zu verschaffen.
Von Interesse dürfte sein, dass diese Vollzugsbeamten weitestgehend mit den Befugnissen der Polizei zu „beleihen“ sind (außer Waffen).
Und sie sind natürlich an Recht und Gesetz gebunden.
Bei Rechtsverletzungen steht dem betroffenen Bürger der Verwaltungsrechtsweg offen.
 
Dem gegenüber steht das gewerblich beschäftigte Personal einer Security-Firma, welches ausschließlich und nur mit Jedermanns-Recht ausgestattet ist.
Die der Verwaltung obliegenden hoheitlichen Rechte/ Befugnisse und Pflichten sind nicht übertragbar – sie werden nur vorgetäuscht !
 
Wenn man bedenkt, dass ca. 10 große Sicherheitsfirmen ganz Deutschland über die Grenzen der Bundesländer hinaus „bedienen“, lässt sich abschätzen, welche Bedeutung die hier angestellten Gedanken ggf. haben.
 
Jedermanns-Recht ist übrigens das Festhalten eines Straftäters bis zum Eintreffen der Polizei.
Jedermanns Recht ist die Notwehr - Im Ausnahmezustand.
Die Security - Firmen betreiben das Recht des Ausnahmezustandes gewerblich !
 
Jedermanns Pflicht ist die Verständigung der Polizei bei Feststellung einschlägiger Vergehen.
Dafür führt die City-Streife ein Handy mit – Das haben Sie doch auch, oder ?
 
Der Verwaltungsrechtsweg, der Sie mit so erheblichen Rechten gegen staatliche Willkür ausstattet, ist übrigens im Falle eines Konfliktes mit einer Security – Firma grundsätzlich nicht eröffnet.
Alle möglichen Rechtsgutverletzungen dürften straf- oder privatrechlichen Folgen unterliegen.
Dem entspricht auch die Tatsache, dass dem privaten Einsatz von Security - Firmen zum Schutz privater Güter nichts entgegensteht – auf private Rechnung - mit privater Haftung.
 
Bedenken Sie auch: Wenn Sie, z.B., in der Nacht laut Wanderlieder singend vom Gartenfest kommen und Ihr Wasser im Eingang des ungeliebten Nachbarn abschlagen, könnten Sie an eine Security-Streife geraten ... .
 
Also, denken Sie ruhig einmal über das Verhältnis von Freiheit, Sicherheit und Rechtsstaatlichkeit nach ... .
Freiheit lässt sich nicht delegieren, aber schnell gefährden.
Sicherheit will man gern delegieren und vergisst die Eigenverantwortung.
Die Rechtsordnung bleibt eine bedeutende Kraft – wenn man sie pflegt.
 
Die Verhältnisse in einer Stadt resultieren aus dem Tun, Dulden oder Unterlassen der Summe aller ihrer Einwohner.
Bleiben Sie bitte mit beiden Füssen in der freiheitlich-demokratischen Grundordnung ... und beachten Sie, was um Sie herum passiert ...
 
Vielleicht besuchen Sie auch wieder einmal eine Sitzung Ihres Gemeinderates ?.
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